Winterdienst · München und Umgebung
Winterdienst in München
Geräumt und gestreut, bevor der erste Anwohner das Haus verlässt – mit lückenloser Dokumentation für Ihre Nachweispflicht.
Die Landeshauptstadt München überträgt die Räum- und Streupflicht für die Gehwege per Satzung auf die Anlieger. Als Eigentümer haften Sie damit dafür, dass der Gehweg vor Ihrem Grundstück zu den vorgeschriebenen Zeiten sicher begehbar ist – auch dann, wenn Sie im Urlaub sind oder gar nicht in München wohnen.
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie: verlässlich, dokumentiert und zu einem festen Saisonpreis.
Das ist enthalten
Schneeräumung
Gehwege, Hauszugänge, Hofeinfahrten, Treppen und Stellplätze werden in ausreichender Breite geräumt und der Schnee ordnungsgemäss abgelagert.
Streuen bei Glätte
Abstumpfende Streumittel wie Splitt gegen Glatteis – umweltschonend und im Rahmen der Münchner Vorgaben zum Einsatz von Auftausalz.
Kontrollfahrten
Auch ohne Neuschnee prüfen wir bei Frostlagen auf überfrierende Nässe und streuen nach, bevor es gefährlich wird.
Dokumentation
Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und durchgeführter Massnahme protokolliert – Ihr Nachweis im Haftungsfall.
Rufbereitschaft
Wir beobachten die Wetterlage und rücken selbstständig aus. Sie müssen uns nicht anrufen und nachts nicht aus dem Bett.
Streugutversorgung
Bereitstellung, Auffüllen und Abholung von Streugutbehältern sowie die Entsorgung des Restsplitts im Frühjahr.
Zu welchen Zeiten geräumt werden muss
In München ist der Gehweg an Werktagen ab 7:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr sicher begehbar zu halten, jeweils bis 20:00 Uhr. Fällt danach Schnee, muss innerhalb dieser Zeiten nachgeräumt werden.
Das bedeutet in der Praxis: Bei Schneefall um fünf Uhr morgens muss vor sieben geräumt sein. Genau dafür sind wir da – wir starten früh und arbeiten die Objekte in fester Reihenfolge ab.
Massgeblich ist immer die jeweils gültige Satzung der Landeshauptstadt München. Wir richten unsere Einsatzzeiten danach aus.
Warum Dokumentation der entscheidende Punkt ist
Im Streitfall geht es selten darum, ob geräumt wurde – sondern darum, ob sich belegen lässt, dass geräumt wurde. Ohne Nachweis steht Aussage gegen Aussage, und das geht für den Eigentümer selten gut aus.
Wir protokollieren jeden Einsatz. Sie erhalten die Dokumentation für Ihre Unterlagen und können sie Ihrer Versicherung oder der Gegenseite vorlegen.
Saisonvertrag mit Planungssicherheit
Unsere Winterdienstverträge laufen über die Saison, üblicherweise von November bis März. Sie zahlen einen festen Betrag – unabhängig davon, ob der Winter mild ausfällt oder es wochenlang schneit.
Das ist für beide Seiten fair und erspart Ihnen die Diskussion über Einzeleinsätze. Buchen Sie früh: Die Kapazitäten für die Saison sind meist im Herbst vergeben.
Was kostet winterdienst in München?
- Saisonpauschale, berechnet nach Länge und Fläche der zu räumenden Wege sowie der Anzahl der Objekte.
- Der Preis gilt für die gesamte Saison – unabhängig von der Anzahl der Schneefälle.
- Streugut und Entsorgung sind enthalten. Mehrere Objekte im Stadtgebiet werden günstiger.
Einsatzgebiet
Winterdienst bieten wir im gesamten Stadtgebiet von München an – ausserdem in Garching, Unterschleißheim, Oberschleißheim, Dachau, Karlsfeld, Freising, Erding, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Olching und weiteren Orten im Umkreis von 50 km.
Häufige Fragen zu Winterdienst
Wann muss in München geräumt und gestreut werden?
Werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr. Innerhalb dieser Zeit muss bei Bedarf nachgeräumt werden. Massgeblich ist die gültige Satzung der Landeshauptstadt München.
Hafte ich noch, wenn ich den Winterdienst beauftrage?
Mit der Beauftragung eines Fachbetriebs übertragen Sie die Durchführung. Als Eigentümer bleibt Ihnen eine Auswahl- und Überwachungspflicht – deshalb erhalten Sie von uns die Einsatzdokumentation, mit der Sie diese Pflicht belegen können. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls fragen Sie bitte Ihre Rechtsberatung.
Was passiert, wenn es nachts stark schneit?
Wir beobachten die Wetterlage und rücken eigenständig aus, ohne dass Sie anrufen müssen. Bei anhaltendem Schneefall fahren wir die Objekte mehrfach an.
Streuen Sie mit Salz?
Wir arbeiten überwiegend mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt. In München ist der Einsatz von Auftausalz auf Gehwegen stark eingeschränkt – wir halten uns an die geltenden Vorgaben und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und nötig ist.
Kann ich auch mitten in der Saison einsteigen?
Wenn noch Kapazität frei ist, ja – der Saisonpreis wird dann anteilig berechnet. Sicherer ist es, im Herbst zu buchen.
Kostenloses Angebot – rufen Sie einfach an
Sagen Sie uns in zwei Sätzen, worum es geht. Wir schauen uns Ihr Objekt kostenlos an und nennen Ihnen einen Festpreis.
Mo–Sa 07:00–19:00 Uhr · Im Winterdienst rund um die Uhr in Bereitschaft